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   BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68   

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BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68 (https://dejure.org/1971,690)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1971 - IV C 1.68 (https://dejure.org/1971,690)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - IV C 1.68 (https://dejure.org/1971,690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Anforderungen an die Zulässigkeit der Errichtung eines privilegierten Altenteilerhauses - Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35
    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1972, 147
  • DÖV 1972, 166
  • BauR 1972, 90
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68
    Dadurch unterscheide sich der hier zu beurteilende Fall grundlegend von den Verhältnissen; die beim Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 (bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65]) zu bewerten gewesen seien.

    Für die angebotene Auslegung sprächen auch die vom Kläger in den Vordergrund gestellten wirtschaftlichen Erwägungen im Hinblick auf die Erleichterung bei der Kreditaufnahme Bei der Prüfung der Vereinbarkeit des vom Kläger der Bodenverkehrsgenehmigung unterstellten Teilungsvorgangs mit öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 3 Bundesbaugesetz sei der Entscheidung des Senats in BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] zu folgen.

    Im Grundsatz ist in diesem Zusammenhang auch der Auseinandersetzung des Oberverwaltungsgerichts mit der Entscheidung des Senats in BVerwGE 29, 86 ff. [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] zu folgen.

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    So kann zwar die freie Veräußerlichkeit von Altenteilerhäusern durch eine Baulast ausgeschlossen und damit die dauerhafte Zugehörigkeit des Altenteilerhauses zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gesichert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BauR 1972, 90).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Es kann nämlich - und dafür ist die Zulässigkeit von Altenteilerhäusern ein naheliegendes Beispiel (vgl. dazu die Urteile vom 5. Februar 1971 - BVerwG IV C 1.68 und BVerwG IV C 96.69 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91 S. 35 [36] und Nr. 92 S. 37 [38]) - so sein, daß eine bestimmte Bebauung nur zugelassen werden darf, wenn auf Dauer sichergestellt ist, daß bestimmte Änderungen unterbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 22 A 4171/00

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Rechtfertigender Grund für die privilegierte Zulässigkeit eines B. ist, dass es dem notwendigen Generationenwechsel zur Verfügung steht und damit dem Fortbestand des Betriebes dient, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 C 1.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 C 96.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 92,.
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 2 B 10.269

    Genehmigung eines Außenbereichsvorhaben - Sicherung durch Bestellung von

    Der Senat ist der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Altenteilerhäusern im Außenbereich auf den vorliegenden Fall anwendbar ist (vgl. schon BVerwG vom 5.2.1971 - Az. IV C 1.98, BVerwG DÖV 1972, 166; vom 20.1.1984 - Az. 4 C 72/80, NVwZ 1985, 183; vom 20.6.1994 - Az. 4 B 120/94, NVwZ-RR 1994, 637).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80

    Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus -

    Rechtfertigender Grund für die privilegierte Zulässigkeit eines Altenteilerhauses ist, daß es dem notwendigen Generationenwechsel zur Verfügung steht und damit dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (Urteil des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91; Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 96.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 92).
  • BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88

    Grundstücksteilung im Außenbereich nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs

    Es kann offenbleiben, ob es als solches mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert zulässig war (vgl. hierzu Urteile des beschließenden Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BRS 24, Nr. 57 und - BVerwG 4 C 96.69 - BRS 24, Nr. 58 sowie vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Dies kann in den Ländern, die dieses Rechtsinstitut haben, durch die Übernahme einer öffentlichrechtlichen Baulast geschehen (BVerwG RdL 1971, 232 ).
  • VGH Bayern, 29.06.2018 - 1 ZB 16.1757

    Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich

    Denn jedenfalls hätten der Großvater und der Vater des Klägers als "vernünftige", auf Schonung des Außenbereichs bedachte Landwirte, das Austragshaus nicht ohne dauerhafte Sicherung aus dem landwirtschaftlichen Betrieb entnehmen dürfen, um so - zumindest in den ihnen nachfolgenden Generationen - die Notwendigkeit der Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich zu erzeugen (vgl. BVerwG, U.v. 5.2.1971 - IV C 1.68 - BayVBl 1972, 76 zur Frage der Grundstücksteilung mit der Folge einer im Widerspruch zu § 35 BauGB stehenden mehrfach privilegierten Bedarfsdeckung und dem einhergehenden Widerspruch zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; BayVGH, B.v. 12.8.2016 - 15 ZB 15.696 - juris Rn. 14; U.v. 30.11.2006 - 1 B 03.481 - NVwZ-RR 2007, 664; U.v. 13.1.2011 - 2 B 10.269 - BayVBl 2011, 410).
  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 96.69

    Bodenverkehrs[Teilungs-]genehmigung für ein Altenteilerhaus im Außenbereich;

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG IV C 1.68 - dazu bekannt, daß die Genehmigung von Altenteilerhäusern im Außenbereich auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG davon abhängig ist, daß der Bau den Betriebsbedarf des Hofkomplexes, soweit er auf Erstellung eines Altenteilerhauses gerichtet ist, auf die Dauer des Betriebes sichert.
  • VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.913

    Privilegierung von landwirtschaftlichen Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Erst durch die Einräumung der Grunddienstbarkeit werden die Voraussetzungen für den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt, der dem Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs das Recht auf ein Vorhaben im ansonsten freizuhaltenden Außenbereich einräumt (vgl. BVerwG, U.v. 5.2.1971 - IV C 1.68 - BayVBl 1972, 76).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.1999 - 1 M 2754/99

    Altenteilerhaus; Rücknahme der Baugenehmigung;; Abänderungsantrag;

  • OLG Frankfurt, 09.03.1978 - 20 W 149/78

    Genehmigung für die Teilung des Grundstücks in zwei rechtlich selbständige

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